Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Flavourworks
Stand: August 2026
1. Unternehmer und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Vertragsverhältnisse zwischen
Flavourworks
Inhaber: Andreas Nikolaus Lugstein
Pauschalierte Gärtnerei
Sommerholz 23
5202 Neumarkt am Wallersee
Österreich
E-Mail: office@flavourworks.at
nachfolgend „Flavourworks“, „Verkäufer“ oder „wir“ genannt,
und den jeweiligen Kunden.
Die AGB gelten für Bestellungen über den Onlineshop von Flavourworks sowie, soweit vereinbart, für Bestellungen per E-Mail oder über andere Kommunikationswege.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen uneingeschränkt.
Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Flavourworks ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Flavourworks ist auf die Produktion und den Vertrieb von Pflanzen, Jungpflanzen, Stecklingen, Vermehrungsmaterial und damit zusammenhängenden Produkten spezialisiert.
Insbesondere bei Stecklingen und anderem lebenden Vermehrungsmaterial handelt es sich um biologische Naturprodukte, deren Produktion und Entwicklung natürlichen Schwankungen unterliegen.
Ein angebotener Steckling kann sich zum Zeitpunkt seiner Darstellung oder Bestellung insbesondere:
- bereits vollständig bewurzelt und versandfertig,
- in Akklimatisierung oder Qualitätskontrolle,
- im Bewurzelungsprozess,
- in einer vorgesehenen Produktionscharge,
- oder noch in einem anderen Produktionsstadium
befinden.
Der konkrete Status wird nach Möglichkeit auf der jeweiligen Produktseite angegeben.
3. Produktdarstellung im Onlineshop
Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich kein rechtlich verbindliches Angebot von Flavourworks zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Sie stellt vielmehr eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein verbindliches Angebot durch Aufgabe einer Bestellung abzugeben.
Dies gilt auch dann, wenn:
- ein Preis angegeben ist,
- eine bestimmte Stückzahl angezeigt wird,
- ein Produkt als bestellbar gekennzeichnet ist,
- eine Zahlung bereits technisch autorisiert oder durchgeführt werden kann.
Flavourworks behält sich vor, jede Bestellung vor Annahme insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, Produktionsstatus, Pflanzenqualität, Lieferfähigkeit, phytosanitärer Voraussetzungen und rechtlicher Zulässigkeit der Lieferung zu überprüfen.
4. Bestellung des Kunden
Mit Betätigung des abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb befindlichen Produkte ab.
Der Bestellbutton soll mit einer gesetzlich zulässigen eindeutigen Formulierung wie insbesondere
„Zahlungspflichtig bestellen“
gekennzeichnet sein.
Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellvorgang angegebenen Daten vor Abgabe der Bestellung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
5. Eingangsbestätigung und Vertragsabschluss
Eine automatisch durch das Shopsystem erzeugte E-Mail mit Bezeichnungen wie
- „Bestellung erhalten“,
- „Bestellbestätigung“,
- „Wir haben deine Bestellung erhalten“,
- „Order received“
oder vergleichbaren Formulierungen bestätigt grundsätzlich lediglich den technischen Eingang der Bestellung.
Eine solche automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden durch Flavourworks dar, sofern darin nicht ausdrücklich erklärt wird, dass die Bestellung angenommen wurde.
Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande, wenn Flavourworks das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt.
Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:
- eine ausdrückliche Auftrags- oder Vertragsbestätigung,
- eine ausdrückliche Bestätigung der verbindlichen Annahme der Bestellung,
- Versand der bestellten Ware,
- oder eine andere eindeutige Handlung, aus der sich die Annahme des Angebots ergibt.
Die bloße technische Zahlungsabwicklung soll für sich allein keine ausdrückliche Erklärung darstellen, dass Flavourworks das Angebot des Kunden angenommen hat.
6. Prüfung einer Bestellung vor Annahme
Nach Eingang einer Bestellung ist Flavourworks berechtigt, vor Annahme insbesondere zu überprüfen:
- ob die bestellte Genetik verfügbar ist,
- ob die erforderliche Stückzahl tatsächlich produziert werden kann,
- ob eine laufende Bewurzelungscharge erfolgreich ist,
- ob die Pflanzen den Qualitätsanforderungen entsprechen,
- ob phytosanitäre Gründe einer Lieferung entgegenstehen,
- ob der Versand in das jeweilige Bestimmungsland zulässig und möglich ist,
- ob technische Bestands- oder Preisangaben korrekt waren,
- und ob sonstige rechtliche oder tatsächliche Hindernisse bestehen.
Flavourworks ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen.
Wird eine Bestellung nicht angenommen, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Eine bereits eingegangene Zahlung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
7. Verfügbarkeit, Lagerbestand und Produktionsbestand
Bei lebendem Vermehrungsmaterial ist zwischen Versandbestand und Produktionsbestand zu unterscheiden.
7.1 Versandfertige Ware
Eine Kennzeichnung wie
„Sofort lieferbar“,
„Versandfertig“
oder eine gleichbedeutende Aussage bedeutet, dass das entsprechende Produkt nach dem gewöhnlichen Geschäftsablauf kurzfristig für den Versand verfügbar ist.
7.2 Ware im Produktions- oder Bewurzelungsprozess
Produkte können bereits zur Bestellung angeboten werden, obwohl sich die betreffende Charge noch in Produktion, Vermehrung, Bewurzelung, Akklimatisierung oder Qualitätskontrolle befindet.
In diesem Fall wird auf der Produktseite eine Kennzeichnung wie beispielsweise
„Im Bewurzelungsprozess – voraussichtlich versandbereit in ca. 2 Wochen“
oder eine vergleichbare Information angegeben.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein solcher Steckling zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht zwingend vollständig bewurzelt oder versandfertig ist.
7.3 Angezeigte Stückzahlen
Eine angezeigte Stückzahl kann, sofern dies entsprechend gekennzeichnet ist, die für eine laufende oder geplante Produktionscharge vorgesehene verfügbare Bestellmenge darstellen.
Sie muss nicht zwingend bedeuten, dass sämtliche angezeigten Einheiten bereits als vollständig bewurzelte Pflanzen physisch versandfertig vorhanden sind.
8. Biologische Produktionsrisiken
Die Vermehrung von Pflanzen ist ein biologischer Prozess.
Trotz professioneller Kulturführung können insbesondere folgende Ereignisse eintreten:
- unzureichende Bewurzelung,
- Ausfall einzelner oder mehrerer Stecklinge,
- Entwicklungsverzögerungen,
- Qualitätsabweichungen,
- Schädlings- oder Krankheitssymptome,
- phytosanitäre Maßnahmen,
- notwendige Quarantäne,
- Verwerfung einer Charge,
- Beschädigungen,
- Mutterpflanzenausfälle,
- Verzögerungen durch notwendige Laboruntersuchungen oder Qualitätskontrollen.
Flavourworks behält sich vor, Pflanzen, die den internen Qualitätsanforderungen nicht entsprechen, nicht auszuliefern.
Soweit noch kein Vertrag zustande gekommen ist, kann Flavourworks eine davon betroffene Bestellung ablehnen.
Ist bereits ein Vertrag zustande gekommen, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den wirksam vereinbarten Lieferbedingungen.
Zwingende Rechte von Verbrauchern werden nicht eingeschränkt.
9. Nichtverfügbarkeit vor Vertragsschluss
Stellt sich nach Eingang einer Bestellung, aber vor deren Annahme heraus, dass ein Produkt nicht oder nicht ausreichend verfügbar ist, kann Flavourworks die Bestellung ganz oder teilweise ablehnen.
Der Kunde wird darüber informiert.
Bereits für die nicht angenommene Bestellung erhaltene Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
Aus einer nicht angenommenen Bestellung entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf spätere Lieferung desselben Produkts.
Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass eine zu einem späteren Zeitpunkt neu verfügbare Charge zu einem früher angezeigten Preis angeboten wird.
10. Nichtverfügbarkeit nach Vertragsschluss
Ist ein Vertrag bereits wirksam zustande gekommen und tritt anschließend eine Lieferstörung oder Nichtverfügbarkeit ein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Flavourworks wird den Kunden über wesentliche Lieferprobleme nach Möglichkeit unverzüglich informieren.
Soweit gesetzlich zulässig, können Flavourworks und der Kunde insbesondere:
- einen späteren Liefertermin vereinbaren,
- die Bestellung auf eine nachfolgende Produktionscharge verschieben,
- ein anderes Produkt vereinbaren,
- oder den Vertrag einvernehmlich aufheben.
Bei einer Vertragsaufhebung werden für die betroffenen, nicht gelieferten Produkte erhaltene Zahlungen zurückerstattet.
Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei von Flavourworks zu vertretender Nichterfüllung, werden durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
11. Stornierung auf Wunsch des Kunden
Bittet ein Kunde nach Aufgabe bzw. Annahme einer Bestellung ausdrücklich um Stornierung, kann Flavourworks dieser Stornierung zustimmen.
Bestätigt Flavourworks die Stornierung und wird der hierfür entrichtete Kaufpreis vollständig zurückerstattet, wird der betreffende Vertrag im Umfang der vereinbarten Stornierung rückabgewickelt bzw. einvernehmlich aufgehoben.
Nach vollständiger Aufhebung und Rückabwicklung besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur späteren Lieferung der ursprünglich bestellten Ware aus diesem aufgehobenen Vertragsverhältnis.
Eine spätere Bestellung desselben Produkts stellt ein neues Rechtsgeschäft dar und erfolgt grundsätzlich zu den zum Zeitpunkt der neuen Bestellung gültigen Preisen und Bedingungen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
12. Spätere Preisänderungen
Produktpreise können sich im Laufe der Zeit ändern.
Preise können insbesondere aufgrund von:
- Verfügbarkeit,
- Seltenheit einer Genetik,
- Produktionsaufwand,
- Beschaffungskosten,
- Lizenz- oder Kooperationsbedingungen,
- Marktbedingungen,
- Qualität,
- Nachfrage,
- begrenzten Produktionschargen
angepasst werden.
Eine spätere Preisänderung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf einen bereits wirksam geschlossenen und fortbestehenden Kaufvertrag.
Wurde ein früheres Vertragsverhältnis jedoch wirksam aufgehoben oder bestand mangels Annahme überhaupt noch kein Kaufvertrag, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen zukünftigen Erwerb zum früheren Preis.
Eine spätere erneute Bestellung erfolgt zu dem zum Zeitpunkt dieser neuen Bestellung angebotenen Preis.
13. Technische Fehler bei Preis und Bestand
Trotz sorgfältiger Pflege des Onlineshops können technische oder menschliche Fehler auftreten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- fehlerhafte Bestandssynchronisation,
- doppelte Bestandszuordnung,
- fehlerhafte Importdaten,
- technische Shopfehler,
- offensichtliche Tipp- oder Eingabefehler,
- fehlerhafte Preiszuordnungen.
Vor Annahme einer Bestellung ist Flavourworks berechtigt, solche Fehler zu korrigieren und die betreffende Bestellung abzulehnen.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
14. Lieferzeiten
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Lieferfristen.
Bei Verbrauchergeschäften ist eine Ware mangels abweichender Vereinbarung grundsätzlich ohne unnötigen Aufschub und spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist bereitzustellen bzw. zu liefern.
Bei Produkten, die ausdrücklich als
- „Vorbestellung“,
- „Pre-Order“,
- „im Bewurzelungsprozess“,
- „in Produktion“,
- „Versand ab …“,
- oder mit einem sonstigen zukünftigen Lieferzeitraum
gekennzeichnet sind, wird ein entsprechend abweichender Liefer- bzw. Versandzeitraum vereinbart.
15. Voraussichtliche Liefertermine
Angaben wie
- „ca. 2 Wochen“,
- „voraussichtlich verfügbar ab …“,
- „expected shipping …“,
- oder vergleichbare Angaben
stellen grundsätzlich Prognosen über den erwarteten biologischen Produktionsverlauf dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bezeichnet werden.
Flavourworks wird sich bemühen, diese Zeiträume einzuhalten.
Aufgrund der Besonderheiten lebenden Pflanzenmaterials kann es jedoch zu angemessenen biologisch oder phytosanitär bedingten Abweichungen kommen.
Zwingende Rechte bei Lieferverzug bleiben unberührt.
16. Preise
Es gelten die im Onlineshop zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung angegebenen Preise.
Versandkosten und sonstige zusätzliche Kosten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Informationspflichten im Bestellprozess ausgewiesen.
Bei internationalen Lieferungen können zusätzliche:
- Einfuhrabgaben,
- Steuern,
- Zölle,
- behördliche Gebühren,
- phytosanitäre Kosten
anfallen.
Soweit diese nicht durch Flavourworks eingehoben werden, können sie vom Empfänger nach den Vorschriften des Bestimmungslandes zu tragen sein.
17. Zahlungsbedingungen
Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Bestellvorgangs angezeigt.
Je nach gewählter Zahlungsart kann die Zahlung bereits unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung technisch verarbeitet oder autorisiert werden.
Eine technische Zahlungsabwicklung allein soll nicht als ausdrückliche Auftragsannahme durch Flavourworks verstanden werden.
Wird die Bestellung nicht angenommen, wird ein bereits eingegangener Betrag unverzüglich zurückerstattet.
18. Versand
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferadresse verantwortlich.
Bei lebenden Pflanzen ist der Kunde angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sendung möglichst unmittelbar angenommen werden kann.
Flavourworks kann für lebende Pflanzen geeignete Versandtage auswählen, um unnötige Standzeiten über Wochenenden oder Feiertage möglichst zu vermeiden.
19. Besonderheiten des Versands lebender Pflanzen
Lebende Pflanzen reagieren empfindlich auf:
- Temperatur,
- Feuchtigkeit,
- Dunkelheit,
- mechanische Belastung,
- lange Transportzeiten,
- Frost,
- Hitze,
- unsachgemäße Lagerung.
Flavourworks verwendet eine nach eigenem Ermessen geeignete Verpackungs- und Versandmethode.
Der Kunde soll die Ware nach Erhalt möglichst unverzüglich auspacken und kontrollieren.
20. Transportschäden und Reklamationen
Bei sichtbaren Transportschäden oder erheblichen Beeinträchtigungen empfiehlt Flavourworks, unmittelbar nach Erhalt aussagekräftige Fotos anzufertigen.
Idealerweise sollen dokumentiert werden:
- Versandkarton,
- Verpackung,
- Pflanzen unmittelbar nach Öffnung,
- gegebenenfalls beschädigte Pflanzenteile.
Eine rasche Mitteilung erleichtert die Prüfung von Ansprüchen gegenüber dem Versanddienstleister.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese Empfehlung nicht eingeschränkt.
21. Gefahrübergang
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gefahrübergang.
Wird die Ware durch Flavourworks versendet, geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
Für Unternehmer können abweichende gesetzliche bzw. wirksam vereinbarte Bestimmungen gelten.
22. Pflanzen als Naturprodukt
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Pflanzen natürliche Produkte sind.
Innerhalb derselben Genetik können geringfügige Unterschiede bestehen hinsichtlich:
- Größe,
- Blattanzahl,
- Farbe,
- Internodienabstand,
- Bewurzelungsgrad,
- Wuchsform,
- Entwicklungsstadium.
Solche naturbedingten geringfügigen Abweichungen stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit die gewöhnlich vorausgesetzte oder ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit vorhanden ist.
23. Genetik und Sorteneigenschaften
Flavourworks bemüht sich um eine korrekte Bezeichnung, Zuordnung und Rückverfolgbarkeit der angebotenen Genetiken.
Angaben zu Abstammung, Breeder, Selektion, Phänotyp oder Herkunft beruhen auf den Flavourworks zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen und Unterlagen.
Eine bestimmte Eigenschaft gilt nur dann als ausdrücklich garantiert, wenn sie von Flavourworks ausdrücklich schriftlich als Garantie oder garantierte Eigenschaft bezeichnet wurde.
24. THC-, Cannabinoid- und sonstige Analysewerte
Produktbeschreibungen können Angaben zu möglichen Cannabinoidgehalten, THC-Werten, Terpenen oder vergleichbaren Eigenschaften enthalten.
Solche Angaben stellen keine Garantie dafür dar, dass eine aus dem gelieferten Vermehrungsmaterial entwickelte Pflanze einen bestimmten Wert erreichen wird.
Soweit ein Wert nicht ausdrücklich einem konkreten Analysezertifikat, einer konkreten Probe und einem konkreten Test zugeordnet wird, handelt es sich um unverbindliche Angaben zur Beschreibung und Vermarktung der jeweiligen Genetik.
Ein vom Kunden tatsächlich erzielter Cannabinoidgehalt hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere:
- Kulturbedingungen,
- Beleuchtung,
- Klima,
- Pflanzenernährung,
- Substrat,
- Pflanzengesundheit,
- Entwicklungszeit,
- Erntezeitpunkt,
- Trocknung,
- Probenahme,
- Analyseverfahren.
Flavourworks garantiert daher keinen bestimmten THC- oder Cannabinoidgehalt, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.
25. Ertragsangaben
Angaben zu Erträgen dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung bzw. Vermarktung einer Genetik.
Sie stellen keine Ertragsgarantie dar.
Tatsächliche Erträge können erheblich von angegebenen Orientierungs- oder Marketingwerten abweichen und hängen insbesondere von Genetik, Kulturführung, Pflanzenzahl, Vegetationsdauer, Beleuchtung, Klima, Ernährung und weiteren Faktoren ab.
Soweit Ertragsangaben nicht ausdrücklich als tatsächlich von Flavourworks unter konkret bezeichneten Bedingungen erhobene Messwerte gekennzeichnet sind, sind sie als unverbindliche beispielhafte bzw. Marketingangaben zu verstehen.
26. Fiktive bzw. marketingbezogene THC- und Ertragswerte
Soweit Produktbeschreibungen THC-, Cannabinoid-, Ertrags- oder vergleichbare Leistungswerte enthalten, die nicht ausdrücklich mit einem konkreten Analysezertifikat oder einer dokumentierten Messung verknüpft sind, dienen diese ausschließlich der allgemeinen Produktdarstellung, Sortenbeschreibung und Vermarktung.
Solche Angaben dürfen nicht als garantierter, zugesicherter oder beim konkret gelieferten Steckling analytisch festgestellter Wert verstanden werden.
Sie können fiktive, beispielhafte oder zu Marketingzwecken verwendete Werte darstellen.
Flavourworks übernimmt für solche Angaben keine Garantie hinsichtlich des tatsächlich erzielbaren THC-Gehalts, Cannabinoidgehalts oder Ertrages.
27. Produktbilder
Die auf der Website verwendeten Bilder dienen der Darstellung und Veranschaulichung einer Genetik.
Ein Produktbild zeigt nicht zwingend:
- den konkret gelieferten Steckling,
- eine von Flavourworks selbst kultivierte Pflanze,
- oder das Erscheinungsbild, das beim Kunden später tatsächlich erreicht wird.
Insbesondere können Bilder eine ausgewachsene Pflanze oder deren Blüten zeigen, während Vertragsgegenstand lediglich ein Steckling oder anderes Vermehrungsmaterial ist.
Die Darstellung stellt keine Garantie dafür dar, dass die Pflanze beim Kunden ein identisches Erscheinungsbild entwickelt.
28. Bildrechte und Bildquellen
Flavourworks verwendet eigene Bilder sowie Bilder, für deren Nutzung nach Kenntnis von Flavourworks eine entsprechende Berechtigung besteht.
Rechte von Fotografen, Breedern, Partnerunternehmen und sonstigen Rechteinhabern bleiben unberührt.
Die Darstellung eines Bildes einer ausgewachsenen Cannabispflanze bedeutet nicht, dass die abgebildete Pflanze am Unternehmensstandort von Flavourworks kultiviert wurde.
Soweit Bilder von Partnern oder aus rechtmäßigem Anbau zur Verfügung gestellt werden, können diese entsprechend als solche verwendet werden.
29. Keine Aufforderung zu rechtswidrigem Verhalten
Flavourworks fordert durch Produktbeschreibungen, Bilder oder sonstige Inhalte nicht zum rechtswidrigen Anbau, Besitz, Import, Export, Vertrieb oder zur sonstigen rechtswidrigen Verwendung von Cannabis oder Vermehrungsmaterial auf.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für ihn und seinen Standort geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
30. Rechtliche Zulässigkeit im Bestimmungsland
Bei grenzüberschreitenden Bestellungen ist der Kunde verpflichtet, sich über die für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften zu informieren.
Dies betrifft insbesondere:
- Erwerb,
- Besitz,
- Import,
- Weitergabe,
- Vermehrung,
- Kultivierung,
- Verwendung
des jeweiligen Produkts.
Flavourworks kann eine Bestellung ablehnen, wenn rechtliche oder regulatorische Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit einer Lieferung bestehen.
Zwingende eigene gesetzliche Pflichten von Flavourworks bleiben hiervon unberührt.
31. Pflanzenqualität und phytosanitäre Maßnahmen
Flavourworks betreibt ein betriebliches Qualitäts- und Pflanzengesundheitsmanagement.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Pflanzenkontrollen,
- Hygienemaßnahmen,
- Schädlingsmonitoring,
- Quarantänemaßnahmen,
- Laboruntersuchungen,
- phytosanitäre Kontrollen.
Ein bestimmtes Laborergebnis bezieht sich grundsätzlich nur auf die konkret untersuchte Probe und den jeweiligen Untersuchungszeitpunkt.
Sofern nicht ausdrücklich anders garantiert, stellt ein negatives Testergebnis keine zeitlich unbegrenzte Garantie auf absolute Freiheit von sämtlichen denkbaren Krankheitserregern, Viren, Viroiden, Pilzen, Bakterien oder Schädlingen dar.
32. Kultur nach Übergabe
Nach Übergabe der Pflanzen hat Flavourworks keinen Einfluss auf die weitere Kulturführung.
Flavourworks haftet daher nicht für nach Übergabe verursachte Schäden oder Entwicklungsstörungen, die beispielsweise entstehen durch:
- ungeeignete Temperaturen,
- ungeeignete Luftfeuchtigkeit,
- falsche Beleuchtung,
- Über- oder Unterbewässerung,
- falsche Düngung,
- zu hohen oder niedrigen EC- oder pH-Wert,
- ungeeignetes Substrat,
- Pflanzenschutzmittel,
- Krankheitseintrag beim Kunden,
- Schädlingsbefall beim Kunden,
- unsachgemäßes Umtopfen,
- unsachgemäße Kulturführung,
soweit die Ursache nicht bereits bei Übergabe vorlag oder Flavourworks gesetzlich hierfür einzustehen hat.
33. Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Zwingende Gewährleistungsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Bei der Beurteilung der Vertragsgemäßheit ist zu berücksichtigen, dass lebende Pflanzen Naturprodukte sind und natürliche geringfügige Abweichungen aufweisen können.
Für Unternehmer gelten zusätzlich die einschlägigen unternehmensrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
34. Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Der Verbraucher erhält eine gesonderte Widerrufs-/Rücktrittsbelehrung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
Diese AGB ersetzen die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung nicht.
Soweit für bestimmte Waren gesetzlich eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht besteht, wird der Verbraucher darüber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.
35. Freiwillige Stornierungen
Neben einem gesetzlichen Rücktrittsrecht kann Flavourworks einer vom Kunden gewünschten freiwilligen Stornierung zustimmen.
Eine freiwillige Stornierung bedarf der Zustimmung von Flavourworks, soweit nicht ohnehin ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
Mit vollständiger Rückabwicklung der vereinbarten Stornierung sind die aus dem aufgehobenen Vertragsverhältnis noch offenen Hauptleistungspflichten beendet.
Eine spätere erneute Bestellung stellt ein eigenständiges neues Vertragsverhältnis dar.
36. Rückerstattung
Ist eine Rückerstattung geschuldet oder vereinbart, erfolgt diese grundsätzlich auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder technische Gründe entgegenstehen.
Rückerstattungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben bzw. unverzüglich nach Abschluss der entsprechenden Prüfung vorgenommen.
37. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Flavourworks können zu Lieferstörungen oder Verzögerungen führen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturkatastrophen,
- extreme Hitze oder Kälte,
- Energieausfälle,
- technische Großstörungen,
- behördliche Maßnahmen,
- Import- oder Exportverbote,
- Transportstörungen,
- Streiks,
- Epidemien,
- außergewöhnliche phytosanitäre Ereignisse.
Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
38. Haftung
Flavourworks haftet gegenüber Verbrauchern nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Gegenüber Unternehmern kann die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen werden, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
39. Keine Haftung für rechtswidrige Verwendung
Flavourworks haftet nicht für eine vom Kunden vorgenommene rechtswidrige Verwendung der gelieferten Produkte, soweit Flavourworks diese Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.
Die Verantwortung des Kunden für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt bestehen.
40. Gewerbliche Kunden und B2B-Bestellungen
Bei Bestellungen durch Unternehmer können zusätzlich individuelle Vereinbarungen über insbesondere:
- Produktionsmengen,
- Produktionszyklen,
- Reservierungen,
- Liefertermine,
- genetische Exklusivität,
- Qualitätsanforderungen,
- Tests,
- Preise,
- Zahlungsziele,
- Abnahmeverpflichtungen
getroffen werden.
Solche individuellen schriftlichen Vereinbarungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
41. Geistiges Eigentum
Texte, Fotografien, Produktbeschreibungen, Logos, Marken, Grafiken, Sortenbeschreibungen und sonstige Inhalte des Onlineshops können urheber-, marken- oder sonstigen immaterialgüterrechtlichen Schutz genießen.
Eine Nutzung, Vervielfältigung oder kommerzielle Weiterverwendung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund einer entsprechenden Zustimmung zulässig.
Rechte Dritter, insbesondere von Breedern, Fotografen und Kooperationspartnern, bleiben unberührt.
42. Vertragssprache
Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
43. Speicherung und Korrektur von Eingaben
Der Kunde kann seine Eingaben vor Abschluss der Bestellung über die hierfür vorgesehenen Funktionen des Onlineshops überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Vertragsinformationen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
44. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung von Flavourworks abrufbar.
Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil einer Zustimmung zu diesen AGB, sondern dient der Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten.
45. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
46. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Flavourworks vereinbart.
47. Vorrang zwingender gesetzlicher Vorschriften
Keine Bestimmung dieser AGB soll zwingende gesetzliche Rechte eines Verbrauchers ausschließen oder beschränken.
Sollte eine Bestimmung mit einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift in Widerspruch stehen, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.
Die übrigen Bestimmungen bleiben davon grundsätzlich unberührt.
48. Änderungen der AGB
Für eine Bestellung gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die dem jeweiligen Vertrag zugrunde gelegt wurde.
Eine spätere Änderung der AGB verändert einen bereits geschlossenen Vertrag nicht rückwirkend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes wirksam vereinbart wurde.
49. Schlussbestimmungen
Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
Stand: August 2026